SpVgg Auerbach/Streitheim e. V.

 

Zurück

Reisekostenordnung

  • Für Fahrten bei Dienstreisen (z. B. Auswärtsspiele) können Betreuer und Übungsleiter derzeit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer beim Verein als Fahrtkosten geltend machen.
  • Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ersetzt der Verein gegen Nachweis die tatsächlich entstanden Kosten.
  • Bei Dienstreisen können Verpflegungspauschalen geltend gemacht werden.
  • Die Höhe der Verpflegungspauschalen sowie die Erstattungsbeträge für Dienstreisen ergeben sich aus den aktuellen Einkommensteuergesetzen und -vorschriften. Bei Änderungen werden diese automatisch angepasst.
  • Die Reisekostenordnung wird mit Vorstandsbeschluss zum 04.03.2008 beschlossen und bei der nächsten Jahreshauptversammlung am 14.3.2008 bekannt gegeben.
  • Änderungen der Reisekostenordnung werden vom Vorstand beschlossen und bei der nächsten Mitgliederversammlung am zur Kenntnis gegeben.